Unsere Forderungen im Detail

Wenn du es genau wissen willst...

Mit dem Einwohner:innen-Antrag fordern wir den Rat der Stadt Göttingen auf, den Mietennotstand anzuerkennen und sich ernsthaft mit diesem Problem zu beschäftigen. Dafür soll er ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen werden, um die Situation zu verbessern.

Die Mieten in Göttingen sind für viele Einwohnende zu hoch und stellen somit eine besondere Belastung dar. Um diesem Notstand zu begegnen, schlagen wir konkrete und praktikable Schritte vor:

I. Erstellung und Veröffentlichung eines qualifizierten Mietspiegels


Wir fordern, dass die Stadt damit beauftragt wird, einen qualifizierten Mietspiegel gem. § 558d BGB zu erstellen und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Was ist überhaupt ein (einfacher) Mietspiegel?

Bei einem Mietspiegel handelt es sich gem. § 558c BGB um "eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertreter:innen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.“

Vereinfacht bedeutet das, dass ein Mietspiegel eine Zusammenstellung der üblichen Mieten in Göttingen ist. Er wird entweder von der Gemeinde selbst oder gemeinsam von Mietenden‑ und Vermietendenverbänden erstellt oder bestätigt.
Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Varianten unterschieden:

  • Zwischen einem "einfachen" Mietspiegel, den es bereits in Göttingen aufgrund gesetzlicher Regelung gibt,
  • und einem qualifizierten Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird

In beiden Fällen meint „Mietspiegel“ eine Übersicht über Mieten in Göttingen. Sie soll Mietenden helfen, eine Mieterhöhung besser zu verstehen und prüfen zu können.

Die Ausgangslage

In Göttingen gibt es bereits einen Mietspiegel. Dieser entstand im Vergleich mit anderen Städten erst sehr spät und erfüllt nicht die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel.

Warum braucht Göttingen einen qualifizierten Mietspiegel?

Juristisch betrachtet sind einfache Mietspiegel "nur" Gutachten – dagegen werden an einen qualifizierten Mietspiegel weitreichende und vor allem rechtlich bedeutende Konsequenzen geknüpft:

  1. Ein qualifizierter Mietspiegel gilt als Vermutung dafür, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiedergeben. Man muss das also nicht erst beweisen.
  2. Bei einer Mieterhöhung nach §§ 558 ff. müssen die Angaben aus dem qualifizierten Mietspiegel immer genannt werden, wenn der Mietspiegel Informationen zur Wohnung enthält – auch dann, wenn der Vermietende die Erhöhung mit einem anderen zulässigen Grund begründet. Dies macht jede Mieterhöhung transparenter und bietet bessere Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

Was bringt das den Mietenden konkret?

Ein qualifizierter Mietspiegel bringt Mietenden in Göttingen Transparenz und Vergleichbarkeit von Mietpreisen. Mietende könnten so anhand von Stadtteil, Baujahr und Ausstattung nachschlagen, welche Mietpreise nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien für ihre Wohnungen angemessen sind.

Weiterhin stärken qualifizierte Mietspiegel die bereits bestehende Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse richtet sich stets nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ein qualifizierter Mietspiegel ist das verbindlichste Mittel, diese zu bestimmen – und macht die Mietpreisbremse damit wirksamer.

Darüber hinaus vereinfachen qualifizierte Mietspiegel Rechtsstreitigkeiten. Wenn die ortsübliche Vergleichsmiete vor Gericht strittig ist und der qualifizierte Mietspiegel einen niedrigeren Wert angibt als die tatsächlich geforderte Miete, muss der Vermietende vor Gericht beweisen, dass seine höhere Miete ortsüblich ist. Für Mietende bedeutet das ein deutlich einfacheres und vor allem günstigeres Verfahren.

Wir fordern einen qualifizierten Mietspiegel, da er uns Mietenden in Göttingen die rechtliche Schlagkraft gibt, die wir brauchen, um gegen Mietabzocke vorzugehen – ein einfacher Spiegel ist leider nur ein Papiertiger.

Kurz nachdem die Kostenschätzungsanfrage für diesen Einwohner:innen-Antrag eingereicht wurde, wurde in dem im Februar verabschiedeten Nachtragshaushalt das Budget für den Mietspiegel der Stadt drastisch erhöht.
Es beträgt nun 200.000€ – also genug, um einen qualifizierten Mietspiegel zu finanzieren. Bislang ist er aber noch nicht vom Rat beschlossen worden, ein entsprechender Beschluss liegt nicht vor. Auch im Nachtragshaushalt ist nicht explizit die Rede von einem qualifizierten Mietspiegel.

II. Einrichtung einer Melde- und Beschwerdestelle, die Hinweise zu überhöhten Mieten entgegennimmt


Die Stadt soll damit beauftragt werden, eine kommunale Meldestelle einzurichten, die Hinweise zu überhöhten Mieten entgegennimmt und rechtliche Erstinformationen für Mieter:innen anbietet. Darüber hinaus soll sie bei einem Anfangsverdacht auf Mietwucher diese Hinweise an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und Ansprechpartnerin für Meldungen zu Zweckentfremdung, Leerstand und Missständen sein.

Was ist das überhaupt?


Die Meldestelle soll ein von der Stadt eingerichtetes, kostenloses Beratungsangebot darstellen. Sie soll als niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Mietenden in Göttingen dienen, die sich mit ihrer Miete überfordert oder über den Tisch gezogen fühlen.

Warum Göttingen eine solche Meldestelle braucht


Die kommunale Meldestelle soll helfen, die strukturelle Ungleichheit beim Thema Mieten abzufedern und den rechtlichen Schutz vor überhöhten Mieten auch wirksam umzusetzen.

Überhöhte Mieten sind nämlich kein Kavaliersdelikt und können strafbar sein! Mieten dürfen nur 10 Prozent über der "ortsüblichen Vergleichsmiete" liegen – die sich im Idealfall wie oben beschrieben aus einem qualifizierten Mietspiegel ergibt.
Eine Mietpreisüberhöhung und somit eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn sie 20 Prozent der üblichen Miete überschreitet - in solchen Fällen droht ein Bußgeld.

Mietwucher kann vorliegen, wenn unter anderem die Miete um mehr als 50 Prozent über der Vergleichsmiete liegt. Bei Verurteilung droht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Warum passiert das nicht von alleine?


Trotz dieser klaren Vorschriften bleiben Verstöße häufig ohne Folgen: Einerseits ist es schwierig, die überhöhten Mieten ohne Fachwissen nachzuweisen.

Dafür muss man zuerst die Vergleichsmiete feststellen – was am besten mit einem qualifizierten Mietspiegel funktioniert. Darüber hinaus stehen Mietende oft professionellen Vermieter:innen gegenüber, die über Rechtsabteilungen und größere finanzielle Mittel verfügen. Das Risiko liegt somit meistens bei Einzelpersonen. Zwar gibt es die Möglichkeit, selbstständig Anzeige zu erstatten – die Hürde dafür ist allerdings für viele Betroffene zu hoch.

Meldestellen in anderen Städten werden in der Praxis genutzt und funktionieren. Auswertungen aus Berlin zeigen, dass eine große Zahl der geprüften Fälle tatsächlich über den gesetzlichen Grenzen liegen.

Diese Erfahrungen zeigen, dass kommunale Meldestellen dringend notwendig sind – auch in Göttingen.

III. Sozialwohnungen sichern


Die Stadt soll bei städtebaulichen Verträgen und bei der Vergabe von Grundstücken sicherstellen, dass Sozialwohnungen länger als gesetzlich vorgeschrieben sozial gebunden bleiben.

Sozialwohnungen fallen in Deutschland nach einer festgelegten Zeit aus der Sozialbindung – je nach Förderprogramm nach 15 bis 25 Jahren, danach dürfen sie ohne Auflagen zum Marktpreis vermietet werden. Dieses automatische Auslaufen ist einer der Hauptgründe für den massiven Rückgang des Sozialwohnungsbestands: Zwischen 2006 und 2019 sank die Zahl bundesweit von 2,1 auf etwa 1,1 Millionen Wohnungen, und allein im Jahr 2023 verloren über 41.000 Wohnungen ihre Preisbindung.

Die Stadt kann diesem Prozess gegensteuern


Bei der Vergabe eigener Grundstücke und im Rahmen städtebaulicher Verträge dürfen Kommunen längere Bindungsfristen vertraglich festlegen, wenn sie die Förderprogramme vorgeben.
Längere Bindungen sorgen dafür, dass Mieten dauerhaft stabil bleiben und Wohnungen weiter an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden – genau jene Haushalte, die am meisten auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.

Göttingen muss darum seine bestehenden Einflussmöglichkeiten konsequent nutzen und verlängerte Sozialbindungen verbindlich festschreiben, damit dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum nicht nach wenigen Jahren wieder dem freien Markt überlassen wird.